Erbvertrag

Was ist ein Erbvertrag?

Neben einem einseitigen Testament allein vom Erblasser, beinhaltet ein Erbvertrag die Beziehung zwischen dem Erblasser und einem Dritten. Gerne helfen Ihnen unsere Fachanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg bei der Gestaltung des Erbvertrags. Dabei ist z.B. in einer Ehe der Dritte zumeist der Lebenspartner und ggf. die gemeinsamen Kinder. Der Erbvertrag wird gemeinsam aufgesetzt und ist im Gegensatz zu einem Testament ein bindender Vertrag zwischen allen Parteien. Als vertragliche Vereinigung über eine Erbschaft, kann diese Art der Verfügung den Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränken. Unsere Fachanwälte für Erbrecht verfügen über jahrelange Erfahrung bei der Gestaltung von Erbverträgen und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung.

Was steht in einem Erbvertrag?

Ein bindender Erbvertrag zwischen dem Erblasser und einem Dritten soll meist die Verwaltung ein gemeinsames Vermögen erleichtern. Z.B. kann ein unverheiratetes Paar gemeinsam einen solchen Vertrag als Vertragspartner abschließen, um die Zukunft des gemeinsamen Vermögens zu sichern. Denn ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften aufsetzten; nicht aber unverheiratete Paare. Wenn Sie dazu weiterführende Fragen haben, beantworten Ihnen diese unsere Rechtsanwälte für Erbrecht sehr gerne. Der Erbvertrag sichert das gemeinsame Vermögen und beinhaltet meist auch einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht. Dabei ist es wichtig, dass diese Verfügungen von einem Notar aufgegeben wurde und alle Vertragspartner, der Erblasser, sowie die Erben, persönlich anwesend sind. Der Vertrag kann neben einem Erbverzicht auch Vor- und Nacherbenregelungen festlegen. Das Beispiel eines Familienbetriebes kann beide Fälle eines Erbverzichtes und der Vor- und Nacherbenregelung veranschaulichen. Der Vater, als Besitzer des Familienbetriebes und als Erblasser, geht einen Erbvertrag mit der Ehepartnerin und den Kinder ein. So könnte der Vertrag einen Erbverzicht, der Ehepartnerin (oder allgemein des länger lebenden Ehepartners) beinhalten, die zustimmt, dass die Kinder den Familienbetrieb direkt erben. Weiter kann der Vertrag Verfügungen beinhalten – beispielsweise dass die Kinder dazu verpflichtet sind, den Familienbetrieb weiterzuführen. Auch eine Nacherbenregelung könnte zum Einsatz kommen, wenn der Erblasser bestimmt, dass der Familienbetrieb zuerst an den Ehepartner als Vorerben übergeht und die Kinder als Nacherben eingesetzt werden. Bereits im Vorfeld können Ihnen Rechtsanwälte aus der Anwaltskanzlei in Aschaffenburg helfen.

Was kostet ein Erbvertrag bei einem Notar in Aschaffenburg?

Es gibt keine allgemeine Pauschale für die notarielle Erstellung der Verfügungen innerhalb eines solchen Vertrages. Wie die Notarvergütungsverordnung vorgibt, spiegeln die Kosten zumeist den Streitwert einer Erbschaft, deren Wert und Bedeutung wider. Wenn Sie unsicher sind, welche Kosten für die Erstellung eines Erbvertrags möglicherweise auf Sie zukommen können, dann zögern Sie nicht und vereinbaren ein Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Im Gegensatz zu einem Erbvertrag, ist ein Testament eine einseitige letzte Verfügung allein des Erblassers. Nur der Erblasser kann mit einem Testament handschriftlich oder mit notarieller Unterstützung durch einen Fachanwalt aus Aschaffenburg über das eigene Erbe bestimmen. Auf der anderen Seite ist der Erbvertrag ein gemeinsamer und vor allem bindender Vertrag zwischen Erblasser und weiteren Erbparteien, der nur mit notarieller Beglaubigung wirksam wird. Das Aufsetzen von einem Testament und eines Erbvertrages schließen sich dabei gegenseitig nicht aus. Durch notarielle Beratung kann individuell herausgefunden werden, was im Todesfall sinnvoller ist: ein Erbvertrag oder ein (gemeinschaftliches oder Einzel-) Testament. Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie gerne dabei, wenn Sie vor der Beauftragung eines Notars noch Fragen haben.

Was geschieht mit dem Erbvertrag im Falle der Scheidung?

Anders als bei einem gemeinschaftlichen Testament, das mit der Scheidung an Gültigkeit verliert, ist für einen Erbvertrag die Ehescheidung irrelevant. Daher ist es oft ratsam, dass Ehepaare in ihrem gemeinschaftlichen Vertrag eine entsprechende Scheidungsklausel einfügen. Die sogenannte Aufhebungsklauseln beinhaltet zumeist, dass die Verfügungen im Erbvertrag mit der Scheidung ebenfalls an Gültigkeit verlieren. Als Rechtsanwälte für Erbrecht sind wir mit solchen vertraglichen Feinheiten gut vertraut und klären Sie gerne über Ihre rechtlichen Optionen umfassend auf. Eine Aufhebungsklausel ist aber nicht zwingend Teil eines Erbvertrages: jedes Ehepaar kann für sich entscheiden, ob der Erbvertrag mit den erbvertraglichen Regelungen auch nach der Ehescheidung noch an Gültigkeit haben soll oder nicht. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht aus Aschaffenburg beraten Sie gerne.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Der Erbvertrag als gemeinschaftlich erstellter und bindender Vertrag bringt vor allem Sicherheit für alle Erbparteien mit sich. Es gibt klare Verfügungen, was im Todesfall mit dem Erbe passieren soll und welche Erben was erben oder ggf. wer worauf verzichtet. Die Eigenschaft eines bindenden Vertrages schafft Klarheit für alle Parteien und Erben. Er kann z.B bei der Übertragung von Firmenanteilen sehr nützlich sein, da gemeinschaftlich vor dem Todesfall entschieden wird, was im Todesfall passieren soll. Die Verfügungen eines Erbvertrages können einvernehmlich abgeändert werden, solange alle Erbparteien am Leben sind. Tritt der Todesfall eines der Erbparteien ein, gilt der Vertrag als bindend und kann nicht mehr verändert werden. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg sind mit solchen Situationen gut vertraut und beraten Sie gerne darüber, wann die Erstellung eines Erbvertrags in Aschaffenburg sinnvoll sein kann.

Was kann man mit einem Erbvertrag regeln?

Ein Erbvertrag als vertragliche Vereinigung mehrerer Erbparteien regelt ganz klar die Vermögensverhältnisse und Erbschaftsansprüche im Falle des Todes einer Erbpartei. Hierbei können die verschiedensten Vermögens- und Erbschaftsfälle im Todesfall festgesetzt werden. Dabei kann ein Erbvertrag zwischen unverheirateten Paaren geschlossen werden, für die es nicht möglich ist ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen. Es kann aber auch ein Erbvertrag zwischen den Eltern und den Kindern geben, der die Übernahme des Familienbetriebes oder den allgemeinen Vermögensübergang klar regelt. Als Anwälte für Erbrecht in Aschaffenburg helfen wir Ihnen bei dieser Regelung gerne. Mit einem Erbvertrag gibt es die Möglichkeit, nicht nur einen Vermögensübergang regeln, sondern auch einen Erbverzicht oder bestimmte Verpflichtungen festsetzen, die mit einer Erbschaft einhergehen.

Wie kann der Erbvertrag nachträglich geändert werden?

Wenn ein Erbvertrag einmal gemeinschaftlich mit der persönlichen Anwesenheit aller Erbparteien und vom Notar erstellt wurde, ist der Vertrag bindend. Geändert oder angepasst kann ein solcher Vertrag nur werden, wenn alle Vertragspartner den Änderungen zustimmen. Die Erbparteien müssen demnach gemeinsam neue Regelungen finden. Die neuen Regelungen müssen wiederum notariell beurkundet werden. Nur durch die einvernehmliche Abänderung und die notarielle Beurkundung wird die Gültigkeit eines Erbvertrages erneuert. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei in Aschaffenburg unterstützt Sie hierbei gerne. Um den Erbvertrag nicht nur abzuändern, sondern aufzuheben, müssen die Vertragspartner ebenfalls zusammenkommen, um gemeinschaftlich und mit notarieller Unterstützung einen Aufhebungsvertrag zu gestalten. Mit einer solchen Erklärung gegenüber den Vertragspartnern verliert ein zuvor erstellter Vertrag an Gültigkeit. Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie kompetent über Ihre Möglichkeiten, einen Aufhebungsvertrag zu erstellen.

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