Vorausvermächtnis

Was ist ein Vorausvermächtnis?

Das Vorausvermächtnis ist das einem Erben zugewandte Vermächtnis (§ 2150 BGB). Ein Erbe erhält demnach über die Erbeinsetzung hinaus (im Voraus) einen bestimmten Gegenstand zugewandt, ohne dass dieser als Erbteil anzurechnen ist. Ein solches spezielles Vermächtnis ist unabhängig von der Erbenstellung. Zu unterscheiden ist bei einem Vorausvermächtnis von der bloßen Teilungsanordnung für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Eine bloße Auseinandersetzungsanordnung nach § 2048 BGB ist gegeben, wenn der zuerkannte Gegenstand, den der Miterbe erhalten soll, mit seinem Wert voll auf den Erbteil des Miterben angerechnet werden soll. Bei einem Vorausvermächtnis dagegen findet eine Anrechnung auf den Erbteil nicht statt. Bei der Testierung ist daher deutlich zum Ausdruck zu bringen, was bei der Zuwendung des Gegenstandes gewollt ist. Zu fragen ist: Soll der Berechtigte das vorab erhalten, also ohne Anrechnung oder soll eine Verteilung des Nachlasses stattfinden d. h. der Erblasser ordnet an, wer unter den Miterben welchen Gegenstand erhält. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht aus Aschaffenburg beraten Sie gerne.

Wie kann ein Vorausvermächtnis in Aschaffenburg angeordnet werden?

Für die Anordnung gelten die Formvorschriften über Verfügung von Todes wegen. D. h. eine Anordnung kann in einem Testament erfolgen.

Wer trägt die Bestattungskosten, wenn ein Vorausvermächtnis besteht?

Gemäß § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblasser. Das Vorausvermächtnis wirkt erbteilserhöhend d. h. bei der Kostenverteilung ist es nicht zu berücksichtigen.

Wie wirkt sich ein Vorausvermächtnis aus?

Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – nur bei einer Mehrheit von Miterben wirkt sich ein Vorausvermächtnis aus – ist das Vorausvermächtnis vorab wirtschaftlich dem bedachten zuzuordnen, ohne dass dieser sich den Wert des Gegenstandes auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss. Der verbleibende Rest wird unter den Miterben gemäß der jeweiligen Erbquote verteilt.

Wieviel Sicherheit bietet ein Vorausvermächtnis, um den letzten Willen zu festigen und wie kann man ein Vorausvermächtnis im Testament formulieren?

Um sicher zu gehen, dass ein Vorausvermächtnis und nicht eine Teilungsanordnung gemeint ist, sollte auch das Wort Vorausvermächtnis bei der Äußerung des letzten Willens verwendet werden. So kann der Erblasser E beispielsweise schreiben, dass sein Neffe N neben den gesetzlichen Erben Erbe sein soll und im Wege des Vorausvermächtnisses vorab einen bestimmten Gegenstand erhalten soll. Als Rechtsanwälte für Erbrecht aus Aschaffenburg helfen wir Ihnen kompetent bei der richtigen Formulierung.

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