Unternehmensnachfolge Erbfall

Was ist eine Unternehmensnachfolge?

Mit Unternehmensnachfolge ist das Nachrücken der neuen Generation in die Geschäftsführung gemeint. Zu unterscheiden ist dabei, ob Regelungen getroffen werden, die erst mit dem Ableben des Erblassers d. h. von Todes wegen eingreifen oder ob eine Übertragung bereits zu Lebzeiten stattfindet. Als Fachanwälte für Erbrecht kennen wir uns mit der Unternehmensfolge im Erbfall in Aschaffenburg bestens aus und helfen Ihnen als Erblasser oder als Erbe sehr gerne dabei, die korrekten Prozesse einzuhalten.

Was kann ein Fachanwalt für Erbrecht für mich bei der Unternehmensnachfolge tun?

Unternehmensnachfolge ist ein vielschichtiger Bereich, bei dem es nicht nur um die Frage geht, wie der Betrieb des Erblassers im Erbfall auf die Kinder als Erben übertragen wird. Aufgrund der hohen Komplexität dieses Themas ist es sehr sinnvoll, sich bei einer Unternehmensnachfolge im Erbfall in Aschaffenburg durch einen ausgebildeten Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Bei der Unternehmensnachfolge sollte das primäre Ziel sein, die Grundlagen für den weiteren Erfolg Unternehmens zu schaffen. Hier ist Fachwissen gefragt. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Aschaffenburg ist hier immer der richtige Ansprechpartner, soweit dieser sich auf Unternehmensnachfolge spezialisiert hat.

Wie finde ich den richtigen Kaufpreis für eine Unternehmensnachfolge?

Unter Kaufpreis versteht sich im Erbfall die Ablösesumme des Unternehmens gegenüber den nicht eintretenden Erben einer Erbengemeinschaft. Der Kaufpreis sollte einerseits hoch genug sein, den nicht am Unternehmen beteiligten Erben einer Erbengemeinschaft einen fairen Ausgleich zu geben, er sollte aber nicht so hoch sein, dass das Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage gerät. Gerne beraten unsere Rechtsanwälte für Erbrecht Sie bei der angemessenen Preisfindung für die Unternehmensnachfolge in Aschaffenburg.

Wie viel Zeit erfordert eine Unternehmensnachfolge in Aschaffenburg?

Eine Unternehmensnachfolge ist ein wachsender Prozess. Das juristische Vertragswerk ist schnell gefunden, doch die individuelle Anpassung und Berücksichtigung aller für den Einzelfall relevanter Umstände benötigt seine Zeit. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht nehmen sich diese Zeit für Ihre Unternehmensnachfolge in Aschaffenburg gerne und unterstützen sowohl Erblasser als auch Erben. Die Unternehmensübertragung bedarf Fingerspitzengefühl und jahrelanger Erfahrung auf diesem Gebiet. Als Rechtsanwälte für Erbrecht verfügen wir selbstverständlich über die dafür notwendige Erfahrung, nicht nur im Erbrecht, sondern auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Gesellschaftsrecht. Eine sachgerechte Gestaltung setzt voraus: • Die genaue Aufklärung des Sachverhalts einschließlich der Kenntnis etwa vorhandener Gesellschaftsverträge, • Kenntnis der Rechtslage (Grenzgebiet/Erbrecht/Handels – und Gesellschaftsrecht), • Kenntnis der steuerlichen Zusammenhänge, • Fantasie und Fingerspitzengefühl

Wie finde ich den richtigen Nachfolger für die Unternehmensnachfolge?

Bei der Auswahl des richtigen Nachfolgers für das Unternehmen ist darauf zu achten, mit ausreichender Distanz und ohne Vorurteil die in Frage kommenden Personen – im Erbfall die Erben der Erbengemeinschaft – auf ihre Fähigkeiten und Eignung zu prüfen. Hier gibt es keine einheitliche Erfolgsformel. Ist keine Person bzw. keiner der Erben der Erbengemeinschaft für die Führung des Unternehmens geeignet, verbleibt auch die Möglichkeit der Testamentsvollstreckung.

Was ist der Vorteil einer Unternehmensnachfolge im Vergleich zu einer Neugründung?

Im Vergleich zur Neugründung hat die Übertragung des Unternehmens im Ganzen den Vorteil, dass gewisse Abläufe und Strukturen, das Know-how und die Geschäftsbeziehungen ohne Zäsur übernommen werden, was in jedem Fall ein wirtschaftlicher Vorteil sein kann – unabhängig ob im Erbfall oder zu Lebzeiten durch den Erblasser an (zukünftige) Erben übertragen. Zu beachten ist aber auch die steuerrechtliche Seite. Die stillen Reserven in einem Unternehmen sind stets im Auge zu behalten. Unsere Anwälte aus Aschaffenburg helfen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen.

Was kostet eine Unternehmensnachfolge in Aschaffenburg?

Die Kosten der Unternehmensnachfolge richten sich nach dem Wert des Unternehmens und der in diesem Zusammenhang stehenden Betriebsgröße. Während ein kleiner Handwerksbetrieb mit Kosten von 1.000-4.000 € zu rechnen hat können Kosten von 1 – 4 % des Betriebswertes für die Übertragung entstehen. Ein Liquiditätsproblem für das Unternehmen ist damit in der Regel nicht verbunden.

Was nützt ein Anwalt bei der Unternehmensnachfolge?

Ein Anwalt für Erbrecht sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn bei der Übertragung des Unternehmens es um mehr geht, als nur um den Wechsel der Gesellschafter. Hier sind oftmals Satzungen zu überarbeiten und der weichenden Generation gewisse Sicherheiten zukommen zu lassen, soweit es sich bei dem von ihnen geschaffenen Unternehmenswert um Ihre Rente handelt. Auch im Erbfall, also der Übertragung erst nach dem Tod der Erblassers bedarf es stets fachkundiger Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Was sind die zentralen rechtlichen Aspekte bei der Unternehmensnachfolge?

Zentrale Regelungspunkte der Unternehmensnachfolge betreffen Fragen, wie beispielsweise wer das Unternehmen wann und in welchem Umfang übernehmen soll – also im Erball: Welche Erben einer möglichen Erbengemeinschaft geeignet sind. Der Fokus sollte dabei auf dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens liegen. Die unzähligen Möglichkeiten der rechtlichen Umsetzung bleiben stets eine einmalige Konstruktion auf den individuellen Bedürfnissen angepasst. Zentraler Aspekt ist die Frage zu welchem Zeitpunkt eine Übertragung stattfinden soll, ob zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod. Unternehmensnachfolgeplanung ist nicht nur eine Frage der Rechtsanwendung. Sie beinhaltet auch steuerliche Überlegungen, betriebswirtschaftliche Analysen und psychologische Fähigkeiten.

Was sollte im Testament bezüglich der Unternehmensnachfolge enthalten sein?

Bei der Erstellung eines Testaments ist in Bezug auf ein Unternehmen stets darauf zu achten, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen der Satzung stets den eigenen Regelungen im Testament vorgehen. Die Regelung der Unternehmensnachfolge fängt daher im Gesellschaftsrecht an und kann nur soweit diese nicht greifen individuell geregelt werden. Insbesondere in solchen speziellen Situationen werden Sie kompetente Unterstützung unserer Rechtsanwälte für Erbrecht bei Ihrer Unternehmensnachfolge in Aschaffenburg erfahren.

Wer begleitet die Unternehmensnachfolge?

Eine Unternehmensnachfolge kann und sollte von einem Fachberater auf diesem Gebiet begleitet werden. Ein Steuerberater allein wird dieser Aufgabe nicht gerecht. Aus diesem Grund ist die fachkundige Hilfe durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht in den meisten Fällen sehr sinnvoll.

Wie behalte ich den Überblick bei meiner Unternehmensnachfolge?

Unternehmensnachfolge bedeutet immer Regelung zu treffen außerhalb des laufenden Betriebes. Hat man sich erst entschieden, die Unternehmensnachfolge zu betreiben, ist zusammen mit einem Fachberater ein “Fahrplan“ zu erstellen, mittels dessen man den Überblick behält. Ein solcher Fachberater kann oftmals auch ein Rechtsanwalt für Erbrecht unserer Kanzlei in Aschaffenburg sein.

Wie hoch sind die möglichen Pflichtteilsansprüche der Erben, die nicht in der Unternehmensnachfolge bedacht werden?

Das Pflichtteilsrecht ist bei einer Unternehmensnachfolge stets im Auge zu behalten. Das Pflichtteilsrecht kann die Existenz des Unternehmens gefährden, da der Pflichtteil ein Geldanspruch ist, der mit dem Tod fällig wird. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs.1 Satz 2 BGB).

Wie ist die Unternehmensnachfolge in Aschaffenburg steuerlich optimal zu gestalten?

Eine optimale steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge erfordert ein hinzuziehen aller Erben einer Erbengemeinschaft, um die vom Gesetzgeber gewährten Freibeträge voll nutzen zu können und für mögliche Pflichtteilsrechte verbindliche Regelung treffen zu können. Auch wenn die Unternehmensnachfolge in erster Linie unternehmerische und auch zivilrechtliche Vorgaben hat, bleibt die steuerliche Beurteilung nicht außen vor. Dabei ist die Reihenfolge aber immer eindeutig: Nur was unternehmerisch sinnvoll ist, den Familienfrieden dauerhaft sichert, das Unternehmen erhält, sollte das Ergebnis einer Nachfolgeplanung sein. Die Umkehr der Prioritäten, in dem zunächst eine steuerliche Betrachtung angestellt wird, führt in der Regel zu einem schlechten Ergebnis. In betriebswirtschaftlich motivierte Literatur wird der steuerliche Aspekt oft in den Vordergrund gestellt, was leicht zu einem Bestreben steuerlich motivierter Handlungen führen kann.

Wie ist die Unternehmensnachfolge geregelt?

Eine gesetzliche Vorgabe für eine Unternehmensnachfolge gibt es nur eingeschränkt. Zunächst sind die gesellschaftsrechtlichen Regelungen vorrangig. In Ermangelung dieser gilt folgendes: Bei einer GbR wäre diese durch den Tod eines Gesellschafters aufzulösen (§ 727 BGB). Bei einer oHG scheidet der Gesellschafter aus (§ 131 Abs. 3 Nr.1 HGB). Bei der KG gilt das Gleiche für den Komplementär (§ 161 Abs.2 HGB). Verstirbt dagegen der Kommanditist wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB). Die gesetzlichen Regelungen sind demnach nur rudimentär und in aller Regel aus diesem Grund abbedungen. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht aus Aschaffenburg beantworten Ihnen alle Fragen und beraten Sie gerne.

Wie kann die Hausbank bei meiner Unternehmensnachfolge helfen?

Eine Hausbank kann Lösungsansätze bringen und ist für die maßgebliche Liquidität stets in die Verhandlungen und Beratungen einzubeziehen. Eine ausschließliche Beratung über die Hausbank ist mangels Interessenneutralität nicht in Erwägung zu ziehen.

Wie können sie die Unternehmensnachfolge richtig regeln?

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist gegeben, wenn die Entscheidung für die Person die richtige war und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Übergang für Rechtssicherheit gesorgt haben. Ist die Entscheidung für eine Person oder einen Erben der Erbengemeinschaft gefallen, sind erst dann die Regelungen zu treffen und mittels der geeigneten Berater die Unternehmensnachfolge durchzuführen.

Welches sind die Risikofaktoren für den Unternehmensbestand im Familienbesitz?

Die Risikofaktoren für den Unternehmensbestand im Familienbesitz sind oft nur durch einen Blick in die Zukunft zu erkennen. Welcher Übergeber bzw. Überlasser sieht schon das Risiko, dass der Volljährige und gut eingearbeitete Unternehmensnachfolger frühzeitig verstirbt und an seiner Stelle ein Abkömmling in gerader Linie nachrückt, der minderjährig ist und vom geschiedenen Ehegatten oder dem nichtehelichen Partner bis zur Volljährigkeit in der Gesellschafterversammlung vertreten wird. Auch eine Zersplitterung der Anteile führt im Ergebnis dazu, dass der Familieneinflusses auf die Gesellschaft verringert wird und ganz verloren geht.

Wie sieht eine ideale Unternehmensnachfolge bzw. ein idealer Nachfolger / eine ideale Nachfolgerin aus?

Diese Frage stellt sich nicht bei der Suche nach Nachfolgern aus der eigenen Familie, da diese den Anforderungen entweder entsprechen oder nicht. Findet sich unter der eigenen Verwandtschaft kein geeigneter Nachfolger, ist bei der Suche eines Dritten für die Unternehmensnachfolge maßgeblich, dass dieser das nötige betriebswirtschaftliche Wissen, und das nötige Feingefühl für eine Abwägung zwischen den Interessen der Gesellschaft und der Gesellschafter.

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