Testamentsgestaltung

Was versteht man unter einer Testamentsgestaltung?

Unter einer Testamentsgestaltung versteht man die Festlegung der Regeln, wie nach dem Tod der Nachlass zu verteilen ist. Die Ausarbeitung dieser Regeln ist nicht immer einfach. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg helfen Ihnen dabei, nichts Relevantes zu vergessen.

Wann sollte man ein Testament gestalten lassen?

Es gibt viele Dinge, die man als Erblasser selbst erledigen kann. Die Testamentsgestaltung gehört aber nicht dazu. Hier gilt es auf Feinheiten zu achten und sich zumindest von einem Fachanwalt für dieses spezielle Rechtsgebiet aus Aschaffenburg beraten zu lassen. Viele Erblasser scheuen eventuelle Kosten, doch stehen diese in keinem Verhältnis zu denen einer erbrechtlichen Streitigkeit, die es stets zu vermeiden gilt. Oft scheinen die Erben kein Problem damit zu haben, nicht selbst verdientes Vermögen zu verschwenden, nur um einen anderen Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer zu schädigen. Für unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg ist es wichtig, derartige Verhaltensweisen von Erben so weit wie möglich zu unterbinden. Hier kann mit wenig Geld das einst selbst verdiente Vermögen durch ein geprüftes Testament sicher vererbt werden.

Wie sollte man sein Testament gestalten?

Die Gestaltung eines Testaments richtet sich nach den Begebenheiten des Einzelfalls. Keinesfalls sollten Sie als Erbalsser ein Testament eines Bekannten oder Verwandten als Vorlage für die eigene Testierung herangezogen werden. Gemeinsam mit Ihnen übernehmen unsere Rechtsanwälte für Erbrecht Ihren Fall und sorgen für das korrekte Vorgehen bei der Testamentgestaltung, damit Ihre Erben auf der sicheren Seite sind. Schon die durch die europäische Erbrechtsverordnung (EUErbVO) freigestellte Rechtswahl birgt Schwierigkeiten in sich. Wird beispielsweise bei einem in Deutschland lebenden EU Staatsbürger, der keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, keine Rechtswahl getroffen, finden die erbrechtlichen Regelungen des Staates seiner Staatsangehörigkeit Anwendung, unabhängig davon ob dieser dort Nachlassvermögen hat oder nicht. Solche Feinheiten zu kennen, gehört zur Kernaufgabe unserer Rechtsanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg. Im Grundsatz gilt es, das Testament so einfach wie möglich zu gestalten, um Missverständnisse um den Nachlass zu vermeiden und Auslegungsmissbräuche durch die Erben zu verhindern. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht aus Aschaffenburg beraten Sie gerne. Nach deutschem Recht ist ein Testament formbedürftig, d. h. wenn der Erblasser ein Testament selbst errichtet, muss dieses von ihm eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein notarielles Testament ist in den wenigsten Fällen erforderlich, da dieses bei Änderung der Begebenheiten keinen Vorteil bringt. Oftmals genügt es, sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht bei der Testamentgestaltung in Aschaffenburg unterstützen zu lassen.

Was ist bei der Gestaltung eines Testaments zu beachten?

Neben Einhaltung der Form (eigenhändig geschrieben und unterschrieben) ist bei der Gestaltung eines Testaments darauf zu achten, dass lebzeitige Zuwendungen, die im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erbracht wurden, auch in der Verteilung Berücksichtigung finden. Auch wird häufig bei der Testamentserrichtung versäumt, die eigene Pflege im Alter bei der Verteilung zu berücksichtigen. Als Anwälte für Erbrecht gehört es für uns bei der Testamentgestaltung in Aschaffenburg zur täglichen Arbeit, Sie als Erblasser bei der korrekten Ausgestaltung Ihres Testaments zu unterstützen, damit unter Ihren Erben keine Missverständnisse entstehen.

Wer kann ein Testament rechtssicher erstellen?

Für die rechtssichere Testamentserrichtung ist lediglich die Testierfähigkeit, die von der Geschäftsfähigkeit abweicht, erforderlich. Im Zeitalter der elektronischen Kommunikation per Twitter, WhatsApp, E-Mail etc. ist eine formwirksame Testierung nicht möglich. Im Gegensatz dazu waren persönliche Briefe die früher eigenhändig geschrieben und unterschrieben waren oft geeignete Grundlage für ein Testament. So hat ein handschriftlicher Brief der Oma an ihren Enkel oftmals ein Vermächtnis beinhaltet, in dem einzelne Gegenstände für den Fall des Ablebens versprochen wurden. Es verbleibt daher nur noch die Möglichkeit der Erstellung eines handschriftlichen Testaments oder die notarielle Beurkundung eines solchen zur rechtssicheren Bestimmung des letzten Willens. Mit der Unterstützung unserer Anwälte für Erbrecht wird es Ihnen ein Leichtes sein, eine rechtlich korrekte Testamentgestaltung in Aschaffenburg in die Wege zu leiten. Die dadurch ermöglichte Rechtssicherheit wird es Ihren Erben einfacher machen, Ihren Wünschen als Erblasser nachzukommen.

Warum sollte ich mein Testament von einem Fachanwalt aus Aschaffenburg gestalten lassen?

Wie in jedem Fachgebiet gibt es Spezialisten. Im erbrechtlichen Bereich ist dies der Fachanwalt. Dieser ist fachspezifisch ausgebildet und verfügt über weit überdurchschnittliche praktische Erfahrung. Gerade in der erbrechtlichen Auseinandersetzung spielt dies eine große Rolle, da sich hierbei ein oft hohes Kostenrisiko bei nicht sachkundiger Beratung realisiert. Ein Fachanwalt für dieses spezielle Rechtsgebiet aus Aschaffenburg vermag durch seine praktische Erfahrung dieses Risiko und die Durchsetzung der eigenen Ansprüche richtig einzuschätzen.

Was kostet eine Testamentsgestaltung in Aschaffenburg?

Die Kosten einer Testamentsgestaltung richten sich neben den eigentlichen zeitlichen Aufwand des Beraters auch nach dem damit verbundenen Haftungsvolumen und dem wirtschaftlichen Interesse des Erblassers. Im Rahmen einer Erstberatung, die gesetzlich auf 190 € zuzüglich Umsatzsteuer limitiert ist, lassen sich oft schon einfache Fälle lösen. In jedem Fall kann aber bei diesem Gespräch der Kostenrahmen vereinbart werden. Eine Überraschung sollte es dabei nicht geben. In jedem Fall ist die Beratung über eine Testamentgestaltung in Aschaffenburg durch unsere Anwälte für Erbrecht eine sinnvolle Option, um Missverständnisse unter Ihren Erben vorzubeugen und Ihr Vermächtnis als Erblasser sicherzustellen.

Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?

Nachdem sich die Gebühren für die Hinterlegung eines Testaments beim zuständigen Nachlassgericht nicht mehr nach dem Gegenstandswert des Nachlasses richten, empfiehlt es sich spätestens nach Ableben eines Partners den letzten Willen nicht mehr zu Hause, sondern dort für pauschal 75 € aufzubewahren. Auch in Fällen, in denen durch das Testament Familienangehörige, die im Vergleich zu einem vorherigen Testament oder der gesetzliche Erbfolge Nachteile hätten, Zugang zur häuslichen Wohnung des zukünftigen Erblassers haben, sollte von einer Verwahrung im Haus abgesehen werden, um einer Möglichkeit der Entwendung vorzubeugen.

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