Nachlass

Was ist ein Nachlass?

Nachlass ist das Vermögen, d. h. die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers in Aschaffenburg, die beim Erbfall als Ganzes als Erbschaft auf den Erben übergeht. Zu den Nachlässen gehört nach herrschender Meinung neben den Rechten auch die Schulden des Erblassers (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten), für die die Erben grundsätzlich aufzukommen haben. Unsere Fachanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg beraten Sie gerne ausführlich rund ums Thema Nachlass.

Was fällt in den Nachlass?

In den Nachlass fallen alle vererblichen, d. h. überwiegend vermögensbezogenen Rechte und Pflichten, wie z.B. das Eigentum, sonstige dingliche und persönliche Rechte, Forderungen, aber auch der Besitz, das Handelsgeschäft mit seiner Firma, gewerbliche Schutzrechte sowie das Schmerzensgeld. Nicht in den Nachlass fallen und vererbliche Rechte, d. h. höchstpersönliche Rechtsbeziehungen des Erblassers wie Mitgliedschaftsrechte soweit diese nicht überwiegend vermögensbezogen sind. Auch Nießbrauch, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Unterhaltsansprüche mit Ausnahme von Rückständen, familienrechtlichen Erziehung, Verwaltung und Nutznießungsrecht sowie der Leichnam des Erblassers. Insbesondere dann, wenn Sie sich unsicher sind, was konkret alles unter den Nachlass fällt, kann ein klärendes Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht in Aschaffenburg sehr hilfreich sein.

Was ist der unterschied zwischen Nachlass und Erbe?

Der Nachlass ist gleichbedeutend mit der Erbschaft. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Erbschaft auch Erbe genannt.

Wie kann der eigene Nachlass geregelt werden?

Der eigene Nachlass wird durch letztwillige Verfügungen von Todes wegen geregelt. Diese sind Testamente, Erbverträge und Schenkungen von Todes wegen. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht aus Aschaffenburg stehen Ihnen bei Fragen immer beratend zur Seite.

Was ist der digitale Nachlass?

Unter dem digitalen Nachlass bezeichnet man all die Rechtsbeziehungen die im digitalen Zusammenhang stehen. Es handelt sich dabei insbesondere um Accounts bei Google, Facebook, Twitter, XING. Die zunehmende Digitalisierung und Nutzung dieser neuen sozialen Medien hat die Frage hervorgerufen, ob Erben ein Recht auf den Zugang zu diesen Accounts des Erblassers haben. Das Landgericht Berlin hat mit seiner Entscheidung vom 17.12.2015 (Az. 20 O 172/15) Antworten auf sehr viele der derzeit diskutierten Fragen gegeben, die das digitale Erbe aufwirft und der Erbengemeinschaft im Ergebnis den Anspruch auf Zugang zuerkannt. Ob durch Änderung der AGBs der sozialen Plattformen dies auch in Zukunft noch der Fall ist bleibt abzuwarten. Wie sich diese Entscheidung in der Praxis auswirkt, bleibt abzuwarten. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg stehen Ihnen bei allen aufkommenenden Fragen aber natürlich sehr gerne zur Verfügung.

Wie wird der Nachlass unter den Erben aufgeteilt?

Grundsätzlich wird die Aufteilung nach der Erbquote vorgenommen. Im Gegensatz zur Ehe ist die Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung angelegt. Jeder der Erben hat daher auch Mitwirkungspflichten bei der Auseinandersetzung. Wenn ein Erbvertrag vorliegt, kann diese Auseinandersetzung erleichtert werden, unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg beraten Sie gerne auch dazu. Grundsätzlich gilt die Realteilung. Sollte diese nicht möglich sein verbleibt die Liquidierung, d. h. der Verkauf der beweglichen Vermögensgegenstände nach Befriedigung aller Verbindlichkeiten. Ein Auseinandersetzungsplan wird Erfolg haben, wenn nur noch Geldvermögen zu verteilen ist. Verweigert einer der Erben seine Teilnahme an der Auseinandersetzung besteht stets die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung beim Nachlassgericht. Hierbei ist Fachwissen und Erfahrung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht aus Aschaffenburg gefragt. Zu häufig werden bei einer Erbauseinandersetzung die theoretischen Spielregeln falsch in der Praxis verwendet. Obwohl der aktive Miterbe alles richtig gemacht hat besteht die Gefahr bei unsachgemäßen Vorgehen, dass dieser sich an den durch den untätigen verursachten Auseinandersetzungskosten beteiligen muss.

Was darf vom Nachlass abgezogen werden?

Vom aktiven Nachlass sind die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Aber nicht alle Verbindlichkeiten sind auch abzugsfähig. Um herauszufinden, welche Verbindlichkeiten darunter konkret fallen, kann eine Beratung durch einen unserer Fachanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg sehr sinnvoll sein. So sind zwar die Bestattungskosten Nachlassverbindlichkeiten, die weitergehenden Kosten für die Grabpflege stellt allerdings keine Nachlassverbindlichkeit dar. Sollte sich einer der Erben bei der Aufteilung des Nachlasskontos gegen einen Einbehalt eines Geldbetrages zur Deckung der Grabpflege weigern, werden sich die anderen Miterben dagegen nicht mit Erfolg wenden können.

Wie lässt sich der tatsächliche Nachlass ermitteln?

Oftmals stellt sich die Frage, welche Erbschaft der Erblasser hinterlassen hat. Die Banken geben ohne Nachweis der Erbenstellung, d. h. Vorlage des Erbscheins keine Auskünfte. Auch kann Grundvermögen zunächst nicht festgestellt werden. Ohne Erbschein kommt man an dieser Stelle nicht weiter. Dieser sollte daher in jedem Fall unverzüglich nach Bekanntwerden der Erbenstellung beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Sollten Sie Fragen zum Antragsprozess haben, wenden Sie sich an einen unserer Fachanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg, um alles Notwendige über den korrekten Ablauf in Erfahrung zu bringen.

Was sind Verfügungen über den Nachlass?

Verfügungen über den Nachlass sind die Wahrnehmung der Eigentumsrechte, d. h. beispielsweise der Verkauf der Immobilie oder das Abheben von Geldmitteln vom Erblasser Konto.

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