Behindertentestament

Was ist ein Behindertentestament?

Ein Behindertentestament beschreibt ein spezielles Testament einer Person mit behindertem Kind als Erben. Es soll dabei als Erbvertrag oder letztwillige Verfügung über die Vermögensnachfolge für das behinderte Kind im Todesfall der Eltern geregelt werden. Ein solch besonderes Testament zielt darauf ab, den Lebensstandard und die Lebensqualität des behinderten Kindes zu sichern und langfristig ohne staatliche Eingriffe in den Erbschaftsprozess zu regeln. Ein Hauptaugenmerk ist dabei die dauerhafte Gewährleistung des Sozialhilfeniveaus des Kindes. Das bedeutet vor allem, dass das elterliche Vermögen als Erbe geschützt wird und ebenfalls der Anspruch auf Sozialleistungen für das behinderte Kind gesichert ist. Durch ein Behindertentestament soll dem behinderten Kind die volle staatliche Versorgung durch entsprechende Sozialleistungen zugesichert werden können und gleichzeitig soll das Erbe vor dem Sozialhilfeträger geschützt werden. Ihr Anwalt für Erbrecht einer Kanzlei aus Aschaffenburg berät und unterstützt Sie beim Thema Behindertentestament in Aschaffenburg gerne.

Wie funktioniert das Behindertentestament in Aschaffenburg?

Bei der Umsetzung des Behindertentestaments in Aschaffenburg gibt es unterschiedliche Optionen, auf der einen Seite die Erbschaft und auf der anderen Seite die staatlichen Sozialleistungen zu sichern und zu regulieren. Der Schutz und die Sicherung des Lebensstandards des behinderten Kindes ist bei beiden Optionen das Wesentliche. Die eine Möglichkeit ergibt sich durch eine sogenannte Vor- und Nacherbschaftslösung, wobei man das behinderte Kind im Testament als Vorerbe einsetzt. Die zweite Möglichkeit der Vermächtnislösung versucht eine Erbengemeinschaft durch Vorerben und Nacherben zu umgehen. Ein Behindertentestament mit Nacherbschaftslösung sieht vor, das behinderte Kind als Vorerben einzutragen, allerdings ebenfalls schon an einen möglichen Todesfall dieses behinderten Kindes zu denken und zu bestimmen, wer die Nacherben im Testament des behinderten Kindes werden können. Ein solcher Lösungsansatz sieht zu allermeist die nächsten Verwandten als Nacherbe, die Geschwister des behinderten Kindes oder deren Nachkommen. Ein besonderer Eckpunkt ergibt sich bei der Lösung der Nacherbschaft durch die Erbquote: der vermachte Vermögensanteil muss auch für das behinderte Kind dem gesetzlichen Erbteil entsprechen und wenn auch nur geringfügig über der Quote vom Pflichtteil festgesetzt sein. Holen Sie sich daher Unterstützung bei unseren Anwälten mit dem Schwerpunkt Erbrecht in Aschaffenburg. Die Vermächtnislösung als zweite Möglichkeit ist zwar weniger verbreitet ähnelt aber im Prinzip der Nacherbschaftslösung. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass dem behinderten Kind im Testament kein Vorerbe zugesprochen wird, sondern ein Vorvermächtnis. Ein solches Vorvermächtnis erhöht zumeist die Kontrollverpflichtung des Vorerben gegenüber des behinderten Kindes, der das Erbe im Namen des behinderten Kindes verwaltet.

Was kann ich mit einem Behindertentestament regeln?

Das Behindertentestament ist dann von Nutzen, wenn das behinderte Kind von staatlichen Sozialleistungen abhängig ist. Ein solches Testament sichert Sozialleistungen, die im Normalfall abhängig vom jeweiligen Einkommen oder Vermögen (einschließlich einer Erbschaft) wären. Der Sonderfall eines Behindertentestaments ist vor allem wichtig, da das behinderte Kind sonst mit der elterlichen Erbschaft für die eigenen Sozialleistungen ab einem bestimmten Betrag selber aufkommen müsste. Ein spezielles Behindertentestament sorgt entweder durch eine Nacherbschaftslösung oder eine Vermächtnislösung dafür, dass das behinderte Kind die staatlichen Leistungen mit dem elterlichen Erbe nicht selber zahlen muss, aber auch nicht auf das elterliche Erbe verzichten muss. Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Erbrecht aus Aschaffenburg bei der Gestaltung eines Behindertentestaments helfen.

Wie kann ich ein Behindertentestament erstellen lassen?

Im Grunde kann auch dieses Testament formfrei, handschriftlich und mit eigener Unterschrift aufgesetzt werden. Dennoch kommt gerade mit solch speziellen Testamenten, die darauf abzielen die Zukunft bestimmter Familienmitglieder zu regeln, auch ein hoher Grad an Empfindlichkeit hinzu. Durch die verschiedenen Möglichkeiten und die schwierigen rechtlichen Linien einer Erbschaftslösung ist meist nur mit anwaltlicher oder notarieller Unterstützung durch einen Fachanwalt für Erbrecht aus Aschaffenburg das Erbe für alle Familienparteien inklusive die Zukunft des behinderten Kindes gesichert.

Warum ist das Pflichtteilsrecht für das Behindertentestament wichtig?

Das Pflichtteilsrecht ist vor allem im Rahmen der ersten Erbschaftsmöglichkeit der Vor- und Nacherbschaftslösung wichtig. Die Erben sollten darauf achten, dass auch dem behinderten Kind als Vorerbe mindestens ein Pflichtteil des Gesamtvermögens zugesprochen wird. Ist dies nicht der Fall, kann der Sozialhilfeträger den fehlenden Vermögensteil durch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch von anderen Miterben für das behinderte Kind geltend machen. Nach dem Bundesgerichtshof ist ein solcher Ergänzungsanspruch auf den Pflichtteil ohne den ausdrücklichen Wunsch und auch gegen den Willen des behinderten Kindes möglich, um den Vermögensteil des behinderten Kindes als Erben zu organisieren. Man kann sich als Beispiel zwei Kinder, wobei eines behindert ist, vorstellen, die beide Elternteile durch einen Todesfall verlieren. Durch das elterliche Testament wurde das nicht-behinderte Kind zur Vermögensverwaltung des behinderten Kindes bestellt, um den Lebensstandard durch entsprechende Versorgung zu sichern und zu arrangieren. Allerdings durch die Erbschafts- und Vermögensverwaltung des nicht-behinderten Kindes und des nicht zugewiesenen Pflichtanteils an das behinderte Kind, kann der Sozialhilfeträger einen Pflichtteilsanspruch zugunsten des behinderten Kindes erheben. Ein solcher Pflichtteilsanspruch kann selbst dann erhoben werden, wenn das behinderte Kind durch die Versorgung und Verwaltung des Geschwisterkindes keinen Grund dafür gesehen hätte. Ein solcher Prozess kann die Erbschaft wesentlich verkomplizieren. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt für Erbrecht aus Aschaffenburg und besprechen Sie gemeinsam wie Sie den Lebensunterhalt Ihres behinderten Kindes sichern können.

Was kann man zusätzlich zum Behindertentestament noch machen?

Neben einem gut organisiertem Behindertentestament mit sachkundiger Unterstützung, kann vor allem eine zusätzliche Dauertestamentsvollstreckung wichtig werden. Dabei müssen die Eltern als Erbe im Testament festlegen, wer das Nachlassvermögen des behinderten Kindes organisiert und direkten Zugriff darauf hat. Ein solcher dauerhafter Testamentsvollstrecker sorgt mit Zugriff auf das Vermögen des behinderten Kindes für eben dieses. Die Rechtsanwälte für Erbrecht unserer Kanzlei in Aschaffenburg beraten Sie gerne ausführlich im Hinblick auf das Thema. Dabei ist vor allem auch wichtig im Vorfeld mit dem Behindertentestament zu regeln, wann ein festgelegter spezieller Testamentsvollstrecker auf das Erbe des behinderten Kindes zugreifen kann, z.B. zu bestimmten Anlässen wie Feiertage oder für Urlaubsausflüge.

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